Verdienstausfall (Sonderurlaub)
Mit gültiger Jugendgruppenleitenden-Card hast du einen Anspruch auf bis zu zwölf Tage Verdienstausfall (manchmal auch Sonderurlaub genannt).
Dazu sind folgende Schritte nötig:
- Du stellst bei deinem Betrieb einen formlosen Antrag auf Verdienstausfall.
- Dein Betrieb und du beantragt gemeinsam beim Land den Verdienstausfall.
- Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor dem Beginn der Maßnahme gestellt werden.
- Sechs Wochen nach Beendigung der Maßnahme müssen alle Dokumente beim öffentlichen Träger eingereicht sein.
Dokumente für den Verdienstausfall
Anträge, Merkmale, Bescheinigungen und sonstige Dokumente findest du auf der Website Hilfe für Freizeiten.